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Erster Domainstreit zwischen Ministerium und Privatperson
RDB Thema erstellt von RDB, 02.02.2000

Das Bundesministerium für Landesverteidigung forderte den Betreiber des Informationsdienstes "bundesheer.com" auf, seine Seite aufzulassen und die Domain dem Ministerium zu übergeben, andernfalls würde er von der Republik auf Herausgabe geklagt. Als Grund gab das Verteidigungsministerium unbefugten Namensgebrauch nach § 43 ABGB und Verwechslungsgefahr an.
Bundesheer.com wurde 1998 von einer Gruppe ehemaliger Präsenzdiener ins Leben gerufen. Das Ministerium will alle Domainnamen mit Bundesheerbezug schützen, in der RIPE-Net Datenbank ist aber mit Stand 31.1.2000 kein Eintrag unter "bundesheer.gv.at" verzeichnet.
Der Ausgang dieses Rechtsstreites ist sicherlich interessant, da es sich um den ersten Domainfall zwischen einem Ministerium und einer Privatperson handelt.

 


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Verteidigungsministerium schießt auf bundesheer.com
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