Das
Bundesministerium für Landesverteidigung forderte den
Betreiber des Informationsdienstes "bundesheer.com"
auf, seine Seite aufzulassen und die Domain dem
Ministerium zu übergeben, andernfalls würde er von der
Republik auf Herausgabe geklagt. Als Grund gab das
Verteidigungsministerium unbefugten Namensgebrauch nach §
43 ABGB und Verwechslungsgefahr an.
Bundesheer.com wurde 1998 von einer Gruppe ehemaliger Präsenzdiener
ins Leben gerufen. Das Ministerium will alle Domainnamen
mit Bundesheerbezug schützen, in der RIPE-Net Datenbank
ist aber mit Stand 31.1.2000 kein Eintrag unter "bundesheer.gv.at"
verzeichnet.
Der Ausgang dieses Rechtsstreites ist sicherlich
interessant, da es sich um den ersten Domainfall zwischen
einem Ministerium und einer Privatperson handelt.
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