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Gebühren & Recht
Verteidigungsministerium schießt auf bundesheer.com

Einen handfesten Domainstreit trägt das Bundesministerium für Landesverteidigung

(01.02.2000) - Das Ministerium für Landesverteidigung hat den im steirischen Deutschlandsberg ansässigen Internet-Unternehmer Harald J. Koch aufgefordert, seine Seite Bundesheer.com umgehend aufzulassen und die Domain dem Ministerium zu übergeben. Andernfalls würde Koch von der Republik auf Herausgabe der Domain geklagt.
Wie pressetext.austria berichtet, erhielt Koch kürzlich ein Schreiben, in dem das Verteidigungsministerium "unbefugten Namensgebrauch nach § 43 ABGB" und "Verwechslungsgefahr" als Grund für die geforderte Abtretung der Domain angab. Dazu Harald Koch: "Wir haben auf der Homepage einen eindeutigen Verweis zur offiziellen Seite des Bundesheers angebracht. Niemand wird daher annehmen, dass sich hinter bundesheer.com die offizielle Seite des Ministeriums verbergen könnte. Die Vorgangsweise lässt aber den Verdacht aufkommen, dass hier ein unabhängiges und kritisches Forum mundtot gemacht werden soll."
Bundesheer.com wurde 1998 von einer kleiner Gruppe ehemaliger Präsenzdiener ins Leben gerufen und erreicht mittlerweile beachtliche Zugriffsraten. Schon 170.000 Besucher wurden nach Angaben von Koch verzeichnet. Bei bundesheer.com kann man allgemeine Informationen über das Bundesheer abrufen, "Feldpostkarten" verschicken, eine virtuelle Kaserne mitaufbauen, über aktuelle Themen diskutieren, aber auch erfahren, welche Gründe und Tricks es gibt, um eine Befreiung vom Präsenzdienst zu bekommen.
Um den Inhalt der Seiten von bundesheer.com geht es dem Ministerium laut Pressereferent Reinhard Raberger gar nicht. "Alle Domainnamen mit Bundesheerbezug sollen vom Ministerium geschützt werden", erklärte Raberger gegenüber pressetext.austria. "Diese Auffassung wird schon seit langem vertreten." Auch der Besitzer von bundesheer.at, der diese Adresse allerdings nicht einschlägig benutzt, sei zur Abtretung der Domain aufgefordert worden.
"Sollte das Ministerium ernsthaft daran interessiert sein, alle Domainnamen mit einem Bundesheer-Bezug schützen zu lassen, warum ist die Domain bundesheer.gv.at nicht angemeldet?" fragt sich Koch. In der RIPE-Net Datenbank ist mit Stand 31.01.2000 jedenfalls kein Eintrag unter "bundesheer.gv.at" verzeichnet.
Das Schreiben, für das im Ministerium "Dr. Lausch" verantwortlich zeichnete, hat bei Koch wohl einige Hektik ausgelöst. Er will aber nicht so schnell aufgeben, wie er gegenüber pte meinte. So ist laut Kochs Wiener Anwalt das "Bundesheer" u.a. weder eine physische noch
eine juristische Person noch ein Handelsname, der nach der bisherigen Rechtssprechung des OGH namensrechtlichen Schutz genießen könnte.
Fazit: Der Ausgang des zu erwartenden Rechtsstreites verspricht für Juristen spannend zu werden, da es sich im deutschsprachigen Raum um den ersten Domainfall zwischen einem Ministerium und einer Privatperson handelt.