Kleinezeitung
"Chronik" am Mittwoch, 9. Feb. 2000

Webseite im Visier des Heers

Das Verteidigungsministerium will von einem Steirer die Internetadresse bundesheer.com.


Vor einigen Tagen erhielt der Deutschlandsberger Unternehmer Harald Koch Post aus dem Verteidigungsministerium. Inhalt: Er betriebe unter http://www.bundesheer.com eine Homepage zum Thema Bundesheer. Falls er nicht bereit sei, diesen Namen abzugeben, werde man ihn klagen. Eine klare Sache für Wolfgang Pucher vom Verteidigungsministerium: "Wo Bundesheer drauf steht, muss Bundesheer drinnen sein. Wir wollen die Inhalte keinesfalls beeinflussen, aber der Begriff Bundesheer ist einer, der dem Bundesheer gehört."

"Wir haben die Web als unabhängige Informationsmöglichkeit gegründet. Es steht ganz klar, dass es sich nicht um eine offizielle Seite des Bundesheeres handelt", so Koch. "Mit unserem Zusatz ,com', der für kommerzielle Seiten steht, ist jede Verwechslungsgefahr ausgeschlossen", glaubt Koch, der darauf verweist, dass das Heer weder gegen www.bundesheer.at  vorgeht, noch sich die Adresse www.bundesheer.gv.at  habe sichern lassen. Koch: "Diese Adresse mit ,gv' gibt es ja nur für Behörden". Rechtlich ist die Sache offen, obwohl deutsche Gerichte Internetadressen mit dem Wortlaut Ärztekammer für die offizielle Institution reserviert haben, wie der Grazer Rechtsanwalt Stefan Schöller betont.

Ob Harald Koch das Klagsrisiko eingeht, steht noch nicht fest: "Wir haben das Ministerium um eine Frist für eine tiefer gehende Prüfung gebeten."


- Link zum Bericht (online)
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