"Chronik"
am Mittwoch, 9. Feb. 2000
Webseite im Visier des Heers
Das Verteidigungsministerium will von einem Steirer die
Internetadresse bundesheer.com.
Vor einigen Tagen erhielt der Deutschlandsberger Unternehmer
Harald Koch Post aus dem Verteidigungsministerium. Inhalt: Er
betriebe unter http://www.bundesheer.com
eine Homepage zum Thema Bundesheer. Falls er nicht bereit sei,
diesen Namen abzugeben, werde man ihn klagen. Eine klare Sache für
Wolfgang Pucher vom Verteidigungsministerium: "Wo Bundesheer
drauf steht, muss Bundesheer drinnen sein. Wir wollen die Inhalte
keinesfalls beeinflussen, aber der Begriff Bundesheer ist einer,
der dem Bundesheer gehört."
"Wir haben die Web als unabhängige Informationsmöglichkeit
gegründet. Es steht ganz klar, dass es sich nicht um eine
offizielle Seite des Bundesheeres handelt", so Koch.
"Mit unserem Zusatz ,com', der für kommerzielle Seiten
steht, ist jede Verwechslungsgefahr ausgeschlossen", glaubt
Koch, der darauf verweist, dass das Heer weder gegen www.bundesheer.at
vorgeht, noch sich die Adresse www.bundesheer.gv.at
habe sichern lassen. Koch: "Diese Adresse mit ,gv' gibt es ja
nur für Behörden". Rechtlich ist die Sache offen, obwohl
deutsche Gerichte Internetadressen mit dem Wortlaut Ärztekammer für
die offizielle Institution reserviert haben, wie der Grazer
Rechtsanwalt Stefan Schöller betont.
Ob Harald Koch das Klagsrisiko eingeht, steht noch nicht fest:
"Wir haben das Ministerium um eine Frist für eine tiefer
gehende Prüfung gebeten."
- Link
zum Bericht (online)
- Kleine
Zeitung
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