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Domain-Krieg um bundesheer.com

Spannender Fall für die Internet-Juristen

(Wien.pte) // Einen handfesten Domainstreit trägt das Bundesministerium für Landesverteidigung derzeit gegen den Betreiber des Informationsdienstes "bundesheer.com" aus. Das Ministerium hat den im steirischen Deutschlandsberg ansässigen Internet-Unternehmer Harald J. Koch aufgefordert, seine Seite umgehend aufzulassen und die Domain dem Ministerium zu übergeben, andernfalls würde er von der Republik auf Herausgabe der Domain geklagt. Der betroffene Domain-Eigentümer wehrt sich seinerseits mit dem Argument, hier würde ein kritisches Forum mundtot gemacht.

Wie pressetext.austria exklusiv in Erfahrung brachte, erhielt Koch kürzlich ein Schreiben, in dem das Verteidigungsministerium "unbefugten Namensgebrauch nach §43 ABGB" und "Verwechslungsgefahr" als Grund für geforderte Abtretung der Domain angab. Dazu Harald Koch: "Wir haben auf der Homepage einen eindeutigen Verweis zur offiziellen Seite des Bundesheers angebracht. Niemand wird daher annehmen, dass sich hinter bundesheer.com die offizielle Seite des Ministeriums verbergen könnte. Die Vorgangsweise lässt aber den Verdacht aufkommen, dass hier ein unabhängiges und kritisches Forum mundtot gemacht werden soll."

Bundesheer.com wurde 1998 von einer kleiner Gruppe ehemaliger Präsenzdiener ins Leben gerufen und erreicht mittlerweile beachtliche Zugriffsraten. Schon 170.000 Besucher wurden nach Angaben von Koch verzeichnet. Bei bundesheer.com kann man allgemeine Informationen über das Bundesheer abrufen, "Feldpostkarten" verschicken, eine virtuelle Kaserne mitaufbauen, über aktuelle Themen diskutieren, aber auch erfahren, welche Gründe und Tricks es gibt, um eine Befreiung vom Präsenzdienst zu bekommen.

Um den Inhalt der Seiten von bundesheer.com geht es dem Ministerium laut Pressereferent Reinhard Raberger gar nicht. "Alle Domainnamen mit Bundesheerbezug sollen vom Ministerium geschützt werden", erklärte Raberger. "Diese Auffassung werde schon seit langem vertreten." Auch der Besitzer von bundesheer.at, der diese Adresse allerdings nicht einschlägig benutzt, sei zur Abtretung der Domain
aufgefordert worden.

"Sollte das Ministerium ernsthaft daran interessiert sein, alle Domainnamen mit einem Bundesheer-Bezug schützen zu lassen, warum ist die Domain bundesheer.gv.at nicht angemeldet?" fragt sich Koch. In der RIPE-Net Datenbank ist mit Stand 31.01. 2000 jedenfalls kein Eintrag unter "bundesheer.gv.at" verzeichnet.

Fazit: Der Ausgang des zu erwartenden Rechtsstreites verspricht für Juristen spannend zu werden, da es sich im deutschsprachigen Raum um den ersten Domainfall zwischen einem Ministerium und einer Privatperson handelt.

Offizielle Seite des österreichischen Bundesheeres:

Quelle: pressetext.austria