Spannender
Fall für die Internet-Juristen
(Wien.pte) // Einen handfesten Domainstreit trägt das
Bundesministerium für Landesverteidigung derzeit gegen den
Betreiber des Informationsdienstes "bundesheer.com"
aus. Das Ministerium hat den im steirischen Deutschlandsberg ansässigen
Internet-Unternehmer Harald J. Koch aufgefordert, seine Seite
umgehend aufzulassen und die Domain dem Ministerium zu übergeben,
andernfalls würde er von der Republik auf Herausgabe der Domain
geklagt. Der betroffene Domain-Eigentümer wehrt sich seinerseits
mit dem Argument, hier würde ein kritisches Forum mundtot gemacht.
Wie pressetext.austria exklusiv in Erfahrung brachte, erhielt
Koch kürzlich ein Schreiben, in dem das Verteidigungsministerium
"unbefugten Namensgebrauch nach §43 ABGB" und
"Verwechslungsgefahr" als Grund für geforderte Abtretung
der Domain angab. Dazu Harald Koch: "Wir haben auf der Homepage
einen eindeutigen Verweis zur offiziellen Seite des Bundesheers
angebracht. Niemand wird daher annehmen, dass sich hinter
bundesheer.com die offizielle Seite des Ministeriums verbergen könnte.
Die Vorgangsweise lässt aber den Verdacht aufkommen, dass hier ein
unabhängiges und kritisches Forum mundtot gemacht werden
soll."
Bundesheer.com wurde 1998 von einer kleiner Gruppe ehemaliger Präsenzdiener
ins Leben gerufen und erreicht mittlerweile beachtliche
Zugriffsraten. Schon 170.000 Besucher wurden nach Angaben von Koch
verzeichnet. Bei bundesheer.com kann man allgemeine Informationen über
das Bundesheer abrufen, "Feldpostkarten" verschicken, eine
virtuelle Kaserne mitaufbauen, über aktuelle Themen diskutieren,
aber auch erfahren, welche Gründe und Tricks es gibt, um eine
Befreiung vom Präsenzdienst zu bekommen.
Um den Inhalt der Seiten von bundesheer.com geht es dem
Ministerium laut Pressereferent Reinhard Raberger gar nicht.
"Alle Domainnamen mit Bundesheerbezug sollen vom Ministerium
geschützt werden", erklärte Raberger. "Diese Auffassung
werde schon seit langem vertreten." Auch der Besitzer von
bundesheer.at, der diese Adresse allerdings nicht einschlägig
benutzt, sei zur Abtretung der Domain
aufgefordert worden.
"Sollte das Ministerium ernsthaft daran interessiert sein,
alle Domainnamen mit einem Bundesheer-Bezug schützen zu lassen,
warum ist die Domain bundesheer.gv.at nicht angemeldet?" fragt
sich Koch. In der RIPE-Net Datenbank ist mit Stand 31.01. 2000
jedenfalls kein Eintrag unter "bundesheer.gv.at"
verzeichnet.
Fazit: Der Ausgang des zu erwartenden Rechtsstreites verspricht für
Juristen spannend zu werden, da es sich im deutschsprachigen Raum um
den ersten Domainfall zwischen einem Ministerium und einer
Privatperson handelt.
Offizielle Seite des österreichischen Bundesheeres:
Quelle: pressetext.austria