Seit 1.1.
2000 gilt: Monatsgeld von öS 2.096,-- plus einer
monatlichen Prämie von öS 1.093,-- (Diese Prämie erhöht sich in
den letzten drei Monaten bei erfolgreichem Abschluß der vorbereitenden
Kaderausbildung - aber: Achtung! Dies verlängert Deine
Bundesheer-Bekanntschaft(en) um ein halbes Leben - um öS 815,--). Die Benützung der Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnort im Inland und Dienstort (Kaserne) ist für Soldaten in Uniform gratis. Dies gilt nur für Fahrten auf Wegstrecken von mehr als zwei Kilometer. Als Massenbeförderungsmittel kommt jedes öffentliche und private im öffentlichen Linienverkehr eingesetzte Verkehrsmittel (ausgenommen Flugzeuge...) in Frage. Ist laut Gesetz für andere Personen Unterhalt zu leisten (Ehefrau, Kinder, außereheliche Kinder, Eltern, Großeltern), so besteht für die Zeit des Wehrdienstes Anspruch auf Familienunterhalt. Zur Abdeckung der notwendigen Kosten für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung gebührt eine Wohnkostenbeihilfe. Die Höhe des Familienunterhaltes und/oder der Wohnkostenbeihilfe wird an Hand der Bemessungsgrundlage (orientiert sich am letzten Einkommen) errechnet. Frist: Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen. Dazu mitzubringende Dokumente: für den Familienunterhalt:
für die Wohnkostenbeihilfe:
zuständige Behörde:
siehe auch Heeresgebührenrecht: Achtung: Bitte setzen Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung von dieser in Kenntnis. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen: Setzen Sie bitte Ihr Arbeitsamt in Kenntnis! Bei schwerwiegenden Verhinderungsgründen gegen den Antritt zum Wehrdienst (z.B. Krankheit): dem zugewiesenen Verband mitteilen Verhinderungsgrund ist mit Beweismittel nachzuweisen. Es besteht weiters die Möglichkeit, einen Aufschub des Wehrdienstes zu erwirken.
|