Seit 1.1. 2000 gilt: Monatsgeld von öS 2.096,-- plus einer monatlichen Prämie von öS 1.093,-- (Diese Prämie erhöht sich in den letzten drei Monaten bei erfolgreichem Abschluß der vorbereitenden Kaderausbildung - aber: Achtung! Dies verlängert Deine Bundesheer-Bekanntschaft(en) um ein halbes Leben - um öS 815,--). 
Wird man am Ende der Präsenzdienstzeit zum "Gefreiten" ernannt, gibt das 
öS 565,- Dienstgradzulage. An dienstfreien Tagen wird ein Verpflegssatz von öS 43,-- erstattet.

Die Benützung der Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnort im Inland und Dienstort (Kaserne) ist für Soldaten in Uniform gratis. Dies gilt nur für Fahrten auf Wegstrecken von mehr als zwei Kilometer. Als Massenbeförderungsmittel kommt jedes öffentliche und private im öffentlichen Linienverkehr eingesetzte Verkehrsmittel (ausgenommen Flugzeuge...) in Frage.

Ist laut Gesetz für andere Personen Unterhalt zu leisten (Ehefrau, Kinder, außereheliche Kinder, Eltern, Großeltern), so besteht für die Zeit des Wehrdienstes Anspruch auf Familienunterhalt. Zur Abdeckung der notwendigen Kosten für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung gebührt eine Wohnkostenbeihilfe. Die Höhe des Familienunterhaltes und/oder der Wohnkostenbeihilfe wird an Hand der Bemessungsgrundlage (orientiert sich am letzten Einkommen) errechnet.

Frist:

Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familienunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen. Dazu mitzubringende Dokumente:

für den Familienunterhalt:

  • Gehaltsbestätigung für den Bemessungszeitraum
    (eigenes Formular)

  • Geburtsurkunden der Kinder

  • Vaterschaftsnachweis (bei unehelichen Kindern)

  • Heiratsurkunde

für die Wohnkostenbeihilfe:

  • Mietvertrag oder Besitznachweis

  • Meldezettel

  • Nachweis für alle beantragten Leistungen (Miete, Betriebskosten, Grundgebühren für Gas, Strom, Telefon usw.)

  • Einkommensbestätigung vom Antragsteller und der Ehegattin

zuständige Behörde:

  • Heeresgebührenamt

siehe auch Heeresgebührenrecht:

Achtung:

Bitte setzen Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar nach Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung von dieser in Kenntnis. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen: Setzen Sie bitte Ihr Arbeitsamt in Kenntnis! Bei schwerwiegenden Verhinderungsgründen gegen den Antritt zum Wehrdienst (z.B. Krankheit): dem zugewiesenen Verband mitteilen Verhinderungsgrund ist mit Beweismittel nachzuweisen.

Es besteht weiters die Möglichkeit, einen Aufschub des Wehrdienstes zu erwirken.