Allgemeine Informationen Wehrdienst

Der Wehrdienst kann in zwei verschiedenen Varianten geleistet werden:

(1) Acht Monate Wehrdienst. Spätere Einberufung nur bei militärischer Notwendigkeit.

(2) Wehrdienst in einem kürzeren Zeitraum (Mindestdauer: 6 Monate) und Truppenübungen. Die jeweils auf die Gesamtdauer des ordentlichen Wehrdienstes von 8 Monaten fehlende Zeit ist etappenweise in Form von Truppenübungen, die in der Regel alle zwei Jahre in der Dauer von je ca. zehn Tagen durchgeführt werden, zu absolvieren.

Die Festlegung der jeweiligen Variante erfolgt durch das zuständige Militärkommando und ist sowohl von den Aufgaben des Verbandes, zu dem der Wehrpflichtige einberufen wird, als auch von seinen Aufgaben in der Kompanie abhängig. (Achtung: Die im Einberufungsbefehl angegebene Dauer ist nicht verbindlich, sie kann vom Militärkommando verlängert werden.)